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Bundesschülerkonferenz fordert verpflichtende KZ-Gedenkstättenbesuche: Erinnerung als Bildungsauftrag

Naturell (CC0), Pixabay

Die Bundesschülerkonferenz hat sich klar für eine bundesweit einheitliche Regelung zum verpflichtenden Besuch von KZ-Gedenkstätten im Schulunterricht ausgesprochen. In einem Interview betonte Generalsekretär Jakob Gärtner, solche Exkursionen dürften nicht länger als „nette Projektidee“ verstanden werden, sondern müssten „ein unverhandelbares Bildungsziel“ darstellen.

„Wer die Zukunft gestalten will, darf die Vergangenheit nicht vergessen“, sagte Gärtner. Angesichts wachsender rechtsextremer Tendenzen und zunehmender antisemitischer Vorfälle sei es dringend notwendig, die Erinnerungskultur nachhaltig zu stärken. Nur durch direkte Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte lasse sich Empathie für die Opfer und ein demokratisches Bewusstsein bei jungen Menschen fördern.

In Bayern und dem Saarland sind Besuche von Gedenkstätten bereits Pflicht im Rahmen des Unterrichts – ein Modell, das die Bundesschülerkonferenz nun auf ganz Deutschland ausgeweitet sehen will. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung für langfristige Bildungsprojekte gegen Hass, Rassismus und Antisemitismus.

„Demokratiebildung darf nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte abhängen“, so Gärtner. Schulen bräuchten nicht nur Zeit und Material, sondern auch strukturelle Unterstützung, um jungen Menschen Orientierung in einer zunehmend polarisierten Welt zu bieten.

Die Forderung der Bundesschülerkonferenz stößt in Teilen der Bildungspolitik bereits auf Zustimmung. Ob sie Eingang in den bundesweiten Bildungsdiskurs findet, bleibt abzuwarten – doch das Signal der Schülerinnen und Schüler ist deutlich: Erinnerung ist kein Anhang, sondern Kern demokratischer Bildung.

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