Die RM Verwaltungs GmbH mit Sitz in Leipzig ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging mit Beschluss vom 4. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 405 IN 1044/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schnorrstraße 38 in 04229 Leipzig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 44973 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer René Michael.
Der Unternehmensgegenstand der RM Verwaltungs GmbH ist insbesondere auf die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme gesellschaftsrechtlicher Beteiligungs und Verwaltungsfunktionen ausgerichtet. Nach dem eingetragenen Gegenstand gehört die Verwaltung eigener Vermögenswerte zu den Aufgaben der Gesellschaft.
Von besonderer Bedeutung ist daneben die Tätigkeit als Komplementärin von Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist ihrem Unternehmensgegenstand zufolge insbesondere dafür vorgesehen, die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei der RM Catering & Event GmbH & Co. KG sowie der RM Gastro Personalleasing GmbH & Co. KG zu übernehmen.
Damit ist die RM Verwaltungs GmbH ihrem Geschäftszweck nach als Beteiligungs und Verwaltungsgesellschaft einzuordnen. Eine Komplementärgesellschaft übernimmt innerhalb einer GmbH & Co. KG regelmäßig eine zentrale gesellschaftsrechtliche Funktion. Sie ist die persönlich haftende Gesellschafterin und kann abhängig von der konkreten gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltung auch Aufgaben der Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.
Die im Unternehmensgegenstand ausdrücklich genannten Gesellschaften weisen zugleich auf eine Verbindung zu den Bereichen Catering, Veranstaltungen und Personaldienstleistungen für die Gastronomie hin. Die RM Verwaltungs GmbH selbst ist nach dem vorliegenden Unternehmensgegenstand allerdings in erster Linie auf Vermögensverwaltung und die Übernahme der Komplementärstellung ausgerichtet.
Das Amtsgericht Leipzig hat nun entschieden, dass ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nicht eröffnet wird. Der entsprechende Antrag wurde mit Beschluss vom 4. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall kommt es nicht zur regulären Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit auch nicht zu einer geordneten Verwertung einer Insolvenzmasse durch einen Insolvenzverwalter.
Für die Gläubiger ist eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht ihnen kein Insolvenzverfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung ihrer Forderungen aus einer vorhandenen Masse zur Verfügung.
Aus der Bekanntmachung geht nicht hervor, wer den Insolvenzantrag gestellt hat. Ebenso enthält sie keine Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zur Zahl der betroffenen Gläubiger. Auch über mögliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die im Unternehmensgegenstand genannten Gesellschaften lassen sich anhand des Beschlusses keine belastbaren Aussagen treffen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Damit wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RM Verwaltungs GmbH aus Leipzig mit Beschluss vom 4. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 1044/26 geführt.