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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Elektro Köln HR GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70c IN 42/25

Köln, 06. Juni 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elektro Köln HR GmbH hat das Amtsgericht Köln eine zentrale Maßnahme zur Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Mit Beschluss vom 06. Juni 2025 um 15:07 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104629 eingetragen und hat ihren Sitz in der Kalker Hauptstraße 162–164, 51103 Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Herrn Ruzbeh Ghayedan.

Das Unternehmen ist im Bereich der Elektrotechnik tätig. Zum Geschäftszweig gehören insbesondere:

  • Elektro-Installationen
  • Sanierungen von Elektroanlagen
  • Wartung und Reparaturen
  • Planung und Umsetzung von Projekten im Neu- und Altbau sowie im gewerblichen Bereich

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren mit Kanzleisitz in der Bochumer Straße 6, 51145 Köln bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Überwachung der Vermögensverhältnisse sowie die Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Zahlungsverkehr unter Aufsicht des Insolvenzverwalters

Zur weiteren Sicherung des Verfahrens ist es Drittschuldnern – also Kunden oder Vertragspartnern mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schuldnerin – untersagt, an die Elektro Köln HR GmbH direkt zu leisten. Vielmehr sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Vermögenslage kontrolliert zu verwalten.

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