Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EBC Network GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 62/25

Meppen, 06. Juni 2025 – Das Amtsgericht Meppen hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EBC Network GmbH mit Sitz in der Ottostraße 1, 26899 Rhede (Ems) am 06. Juni 2025 um 09:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218776 eingetragene Gesellschaft wird durch ihre beiden Geschäftsführer, Klaas Smit und Frank Pijper, vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der digitalen Netzwerklösungen tätig und betreibt nach bisherigen Informationen mehrere Geschäftszweige im Bereich Kommunikationstechnologie.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Coordes bestellt. Dieser ist mit Kanzleisitz in der Schorlemerstraße 26, 48143 Münster erreichbar.
Telefon: 0251 38484-129
Fax: 0251 38484-100

Coordes übernimmt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und zu überwachen. Verfügungen durch die EBC Network GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Zahlungsverkehr nur noch über den Insolvenzverwalter

Besonders wichtig für Gläubiger, Kunden und Vertragspartner der Schuldnerin: Zahlungen an die Gesellschaft dürfen ab sofort ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Andernfalls droht die Gefahr einer nicht schuldbefreienden Leistung. Gläubiger und Schuldner werden daher eindringlich aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der EBC Network GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Ebenso können Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten, eine solche Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Meppen
Obergerichtsstraße 20
49716 Meppen
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818

Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung des Beschlusses bzw. – bei öffentlicher Bekanntmachung – mit Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzureichen, muss aber fristgerecht beim Amtsgericht Meppen eingehen. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten. Im Fall einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang genau anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht.

Datenschutz

Hinweise zu Datenschutz und den Rechten der Beteiligten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind unter der offiziellen Webseite des Amtsgerichts Meppen abrufbar:
https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de

Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hamburg: Außengastronomie boomt – 1.000 neue Anträge jährlich in Hamburg-Mitte

Next Post

Bahnstrecke Halle–Bitterfeld wieder freigegeben – keine Hinweise auf Sabotage