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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen Circular Service GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1509 IN 350/25

München, 04. Juni 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Circular Service GmbH, ansässig c/o Regus, Dingolfinger Straße 15, 81673 München, hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht am 04. Juni 2025 eine wesentliche Entscheidung getroffen: Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben.

Die Circular Service GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 290030 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Taskisoy Abdussemi Taha.

Die Aufhebung bedeutet, dass die bislang geltenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, mit denen typischerweise eine vorläufige Insolvenzverwaltung einhergeht, nicht weiter fortbestehen. Solche Maßnahmen dienen gewöhnlich der Sicherung der Insolvenzmasse vor der eigentlichen Verfahrenseröffnung, wie etwa der Einschränkung von Verfügungen durch die Schuldnerin oder der Schutz vor Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger.

Die Entscheidung zur Aufhebung kann unterschiedliche Hintergründe haben – etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, die Feststellung mangelnder Verfahrenskostenmasse oder sonstige Verfahrenshindernisse. Eine abschließende Begründung ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich, kann jedoch in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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