Die HEKA graphit.technology GmbH mit Sitz in Roggentin bei Rostock ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Unternehmen hat selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt. Das Amtsgericht Rostock hat am 11. August 2026 um 12.00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Heiko Jaap aus Rostock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 60 IN 469/26 geführt.
Die HEKA graphit.technology GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Konrad Zuse Straße 1a in 18184 Roggentin und ist beim Amtsgericht Rostock unter der Handelsregisternummer HRB 15405 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Jörg Bodo Sinnig.
Bei der HEKA graphit.technology GmbH handelt es sich um ein Unternehmen mit einem technisch spezialisierten Geschäftsfeld an der Schnittstelle von Gebäudetechnik, Baustoffentwicklung und Abschirmtechnologie. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Decken, Boden und Wandtemperiersystemen sowie von Baustoffen aller Art.
Ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmensgegenstandes sind damit Temperiersysteme für Gebäude. Solche technischen Systeme können in Decken, Böden oder Wänden eingesetzt werden und dienen der Temperierung von Innenräumen. Der Geschäftszweck umfasst dabei sowohl die Herstellung als auch die Vermarktung entsprechender Produkte.
Darüber hinaus erstreckt sich die Tätigkeit der HEKA graphit.technology GmbH auf einen weiteren technologisch anspruchsvollen Bereich. Die Gesellschaft befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten zur Abschirmung von Nieder und Hochfrequenzen sowie magnetischen Feldern. Im Unternehmensgegenstand werden in diesem Zusammenhang beispielsweise Radar und Richtfunksender genannt.
Ein weiteres Standbein bildet die Forschung und Entwicklung. Die Gesellschaft darf Forschungs und Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit neuen Produkten für Dritte erbringen. Das Unternehmen ist damit nach seinem Geschäftszweck nicht ausschließlich als Hersteller und Händler konzipiert, sondern kann seine technische Kompetenz auch für Entwicklungsaufträge anderer Unternehmen einsetzen.
Der Insolvenzantrag wurde von der HEKA graphit.technology GmbH selbst gestellt. Das Amtsgericht Rostock hat daraufhin umfangreiche Maßnahmen getroffen, um das vorhandene Gesellschaftsvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern.
Verfügungen der HEKA graphit.technology GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Heiko Jaap wirksam. Die Geschäftsführung kann damit nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen.
Besonders weitreichende Beschränkungen gelten für die Bankkonten und offenen Forderungen des Unternehmens. Der HEKA graphit.technology GmbH wurde untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. In diesen Bereichen ist die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Heiko Jaap ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er kann zudem Sonderkonten für das Verfahren eröffnen und über diese verfügen. Die Banken der Gesellschaft sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Auch Kunden und andere Geschäftspartner, die der HEKA graphit.technology GmbH noch Geld schulden, müssen die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen beachten. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Entsprechende Leistungen sollen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Rostock Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die mögliche Insolvenzmasse vermindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält umfassende Kontroll und Prüfungsbefugnisse. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der HEKA graphit.technology GmbH betreten, Nachforschungen durchführen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die zur Aufklärung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Sicherung des Vermögens erforderlich sind.
Darüber hinaus wurde Heiko Jaap vom Gericht als Sachverständiger mit der Prüfung beauftragt, ob ein maßgeblicher Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Gerade aufgrund des spezialisierten Unternehmensgegenstandes dürfte für die weitere Entwicklung von Bedeutung sein, welche laufenden Aufträge, technischen Entwicklungen, Produkte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte noch vorhanden sind. Auch mögliche Forschungs und Entwicklungsprojekte können für die Bewertung einer Fortführung von Interesse sein. Zu diesen wirtschaftlichen Einzelheiten enthält die Insolvenzbekanntmachung jedoch keine Angaben.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die HEKA graphit.technology GmbH befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren. Erst nach Abschluss der wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung wird das Amtsgericht Rostock über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.
Damit steht mit der HEKA graphit.technology GmbH aus Roggentin ein spezialisiertes Unternehmen aus den Bereichen Temperiersysteme, Baustoffe, Abschirmtechnologie sowie Forschung und Entwicklung unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Rostock unter dem Aktenzeichen 60 IN 469/26 geführt.