Wer ab Mittwoch, 12. August 2026, eine Pizza bestellt, beim Bäcker Brötchen kauft oder sich einen Burger mitnimmt, könnte mit einer neuen EU-Regel in Berührung kommen. Für Lebensmittelverpackungen gelten dann strengere Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen sogenannte PFAS-Chemikalien, die bislang unter anderem eingesetzt wurden, um Verpackungen gegen Fett und Feuchtigkeit widerstandsfähig zu machen.
Grundlage ist die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR. Sie soll Verpackungsabfälle verringern, problematische Stoffe zurückdrängen und dafür sorgen, dass Verpackungen künftig besser recycelt werden können.
Pizzakartons, Brötchentüten und Burgerboxen betroffen
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Verpackungen, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dazu gehören beispielsweise Pizzakartons, Burgerboxen, Brötchen- und Backwarentüten sowie verschiedene To-go-Schalen und andere Lebensmittelverpackungen.
Für solche Verpackungen gelten ab dem 12. August 2026 strenge Grenzwerte für PFAS.
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften können sie Materialien unter anderem wasser-, fett- und schmutzabweisend machen. Gerade bei Verpackungen für fettige Lebensmittel war dies praktisch: Fett oder Flüssigkeit konnten nicht so leicht durch Papier oder Karton dringen.
Genau diese Stoffe sollen in Lebensmittelverpackungen nun nur noch in sehr geringen Mengen vorhanden sein.
Was ändert sich für Kunden?
Für Verbraucher ist die Umstellung vergleichsweise unkompliziert. Sie müssen weder vorhandene Verpackungen austauschen noch beim Kauf einer Pizza oder eines Burgers besondere Nachweise verlangen.
Die Verantwortung liegt vielmehr bei den Unternehmen. Hersteller von Verpackungen, Lieferanten, Händler sowie Betriebe, die entsprechende Verpackungen verwenden, müssen darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Damit betrifft die Neuregelung beispielsweise auch Imbisse, Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf, Bäckereien und Metzgereien.
Für Kunden wird die Veränderung möglicherweise überhaupt nicht sichtbar sein. Ein vorgeschriebenes Zeichen auf einem Pizzakarton, das dem Käufer unmittelbar bestätigt, dass die PFAS-Grenzwerte eingehalten werden, ist nach den vorliegenden Angaben nicht vorgesehen.
Unternehmen müssen Einhaltung nachweisen
Für die Wirtschaft bringt die neue Regel dagegen zusätzlichen Aufwand mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen und dokumentieren können, dass die von ihnen eingesetzten Verpackungen den europäischen Anforderungen entsprechen.
Hersteller und Händler müssen entsprechende Nachweise innerhalb der Lieferkette bereithalten. Damit soll nachvollziehbar werden, ob eine Lebensmittelverpackung die vorgeschriebenen Grenzwerte erfüllt.
Die Kontrolle soll somit vor allem über Hersteller, Lieferketten, Dokumentationen und die zuständigen Marktüberwachungsbehörden erfolgen.
Neue Verpackungsverordnung gilt schrittweise
Die europäische Verpackungsverordnung ist nicht erst am 12. August beschlossen worden. Sie trat bereits im Februar 2025 in Kraft. Zahlreiche Bestimmungen werden jedoch erst nach Übergangsfristen wirksam.
Der 12. August 2026 ist deshalb ein wichtiger Stichtag: Von diesem Zeitpunkt an werden erste zentrale Verpflichtungen der neuen EU-Verpackungsregeln verbindlich angewendet.
Für Verbraucher bedeutet das zunächst vor allem eines: Pizza, Burger oder Brötchen können weiterhin wie gewohnt gekauft werden. Hinter den Kulissen müssen Hersteller, Händler und Gastronomiebetriebe jedoch stärker darauf achten, welche Materialien bei den Verpackungen verwendet werden und ob diese die neuen europäischen Anforderungen erfüllen.