Aktenzeichen: 11 IN 40/25
Walsrode, 05. Juni 2025 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Eime Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Hannoverschen Straße 44, 29664 Walsrode, hat das Amtsgericht Walsrode eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Am 05. Juni 2025 um 12:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 212634 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Tessa Rodemeier vertreten. Die Anordnung zielt darauf ab, die Vermögensinteressen der Gläubiger zu schützen und einen geordneten Übergang in ein mögliches Insolvenzverfahren sicherzustellen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt. Dieser ist in der Kanzlei Willmer & Partner mit Sitz am Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller) tätig.
Er ist erreichbar unter:
Telefon: 04231 951410
Fax: 04231 95141100
E-Mail: info@willmer-inso.de
Dr. Berner übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern, zu überwachen und den aktuellen Zustand zu bewerten. Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung rechtswirksam.
Zahlungsverkehr nur noch unter Aufsicht
Gleichzeitig erging eine wichtige Anordnung an die Schuldner der Antragstellerin:
Zahlungen oder sonstige Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung erfolgen, d. h. ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass eingehende Mittel ordnungsgemäß gesichert und der Insolvenzmasse zugeführt werden.
Der vollständige Gerichtsbeschluss kann während der regulären Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Walsrode eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Eime Verwaltungs GmbH hat die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Darüber hinaus sind auch Gläubiger zur Beschwerde berechtigt, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Walsrode
Lange Straße 29–33
29664 Walsrode
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist mit Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei einem beliebigen Amtsgericht erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist entscheidend, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Walsrode eingeht. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung wird ausdrücklich empfohlen.