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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70a IN 183/25

Köln, 06. Juni 2025 – Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bördgen Holzproduktion und -handel GmbH einen ersten bedeutenden Schritt unternommen. Mit Beschluss vom 06. Juni 2025 um 10:02 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37983 geführte Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberhabbach 1, 51789 Lindlar. Vertreten wird sie durch die beiden Geschäftsführer Mike Bördgen (Oberhabbach 1) und Wolfgang Bördgen (Oberhabbach 3). Das Unternehmen ist seit vielen Jahren im Betrieb eines Sägewerks sowie im Handel mit Holz und Holzerzeugnissen tätig.

Bestellt: Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstraße 18, 51643 Gummersbach, bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative). Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine ordnungsgemäße Verfahrensführung zu gewährleisten.

Zahlungsverkehr unter Aufsicht

Ebenfalls wurde angeordnet, dass Drittschuldner – also Kunden oder Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der GmbH – nicht mehr an die Gesellschaft selbst leisten dürfen. Vielmehr sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dr. Dohrmann ist darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und entgegenzunehmen, um eine gesicherte Verwaltung der liquiden Mittel zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen dienen der geordneten Abwicklung des Unternehmens in der Phase vor der Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Sie geben dem Insolvenzverwalter Zeit und rechtliche Mittel, sich ein vollständiges Bild über die finanzielle Lage zu verschaffen und die Insolvenzmasse vor weiteren Verlusten zu schützen.

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