Aktenzeichen: 70d IN 103/25
Köln, 05. Juni 2025 – Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Flitz Aslan Logistik GmbH, mit Sitz in der Hugo-Eckener-Straße 29, 50829 Köln, hat das Amtsgericht Köln am 05. Juni 2025 um 21:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 97379 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Deniz Gökmen, wohnhaft Klagebach 86, 58579 Schalksmühle.
Rechtsanwalt Frank Graaf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Mit der Sicherung und Überwachung der Vermögensverhältnisse wurde Rechtsanwalt Frank Graaf betraut. Seine Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Unternehmenssitz, in der Am Wassermann 29, 50829 Köln. Er wird für die Dauer des vorläufigen Verfahrens dafür sorgen, dass keine nachteiligen Vermögensverschiebungen stattfinden und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger erhalten bleibt.
Verfügungen durch die Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative).
Zahlungs- und Forderungsverkehr unter Verwaltung
Alle Drittschuldner – das heißt, Schuldner mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Flitz Aslan Logistik GmbH – sind ab sofort dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsanwalt Graaf ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und offenen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen, um eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Geschäftsbetrieb gegebenenfalls zu stabilisieren oder geordnet abzuwickeln, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.