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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SPORT-TREFF Amthor GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 200/25

Am 06. Juni 2025 hat das Amtsgericht Würzburg im laufenden Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SPORT-TREFF Amthor GmbH, Bahnhofstraße 1, 97776 Eußenheim, eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Amthor und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 1735, hat damit einen weiteren Schritt in Richtung eines möglichen gerichtlichen Sanierungsverfahrens vollzogen.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Herrmann, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, bestellt. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer +49 (931) 359800 sowie per E-Mail unter info@hwr-inso.de erreichbar.

Gegenstand der gerichtlichen Anordnung ist insbesondere, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies umfasst auch die Einziehung offener Forderungen, womit der Schuldnerin für die Dauer der vorläufigen Verwaltung wesentliche finanzielle Handlungsspielräume entzogen werden.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern, das Unternehmen vor unkontrollierten Verlusten zu schützen und die Grundlagen für eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu schaffen.

Die Gesellschaft wird in dem Verfahren anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung, oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils früheste dieser Ereignisse.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Einhaltung der Frist der Eingang beim Amtsgericht Würzburg entscheidend ist. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Form verpflichtend, sofern keine technischen Ausnahmen vorliegen.

Zulässige Übermittlungswege sind unter anderem das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere elektronische Kanäle gemäß § 130a Abs. 4 ZPO. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten sind unter www.justiz.de abrufbar.

Würzburg, 06. Juni 2025
Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht

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