Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren
Aktenzeichen: 505 IN 108/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24265 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Straße 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Schölke und Herrn Dr. Bardo Martin Pablo Droege, ist am 2. Juni 2025 um 10:24 Uhr folgende Maßnahme gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Absatz 2 Nummer 3 InsO).
Amtsgericht Düsseldorf, 2. Juni 2025