Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die KL-Store172 Retail GmbH angeordnet – Amtsgericht Charlottenburg trifft Schutzmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 448/25

Berlin, 2. Juni 2025 – In einem weiteren bedeutsamen Schritt zur Sicherung wirtschaftlicher Ordnung und Gläubigerinteressen hat das Amtsgericht Charlottenburg am frühen Abend des 2. Juni 2025 um 17:25 Uhr einschneidende Maßnahmen gegen die KL-Store172 Retail GmbH verfügt. Das Unternehmen, ansässig in der Friedrichstraße 172 im Herzen Berlins, steht unter dem Eindruck drohender finanzieller Instabilität. Als vorsorgliche Reaktion auf den Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen.

Die KL-Store172 Retail GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 162918 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Ilkin Demirel, sieht sich mit dem Verdacht einer angespannten Vermögenslage konfrontiert. Um möglichen Vermögensverschiebungen entgegenzuwirken, ordnete das Insolvenzgericht mehrere zentrale Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) an.

Zunächst wurde ein sofortiger Vollstreckungsschutz verfügt. Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – darunter auch Arrest- und einstweilige Verfügungen – sind untersagt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin. Mit seiner Bestellung ist er fortan befugt, über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu wachen, ihre wirtschaftlichen Bewegungen zu kontrollieren und die Substanz des Unternehmensvermögens für eine mögliche Insolvenzmasse zu sichern.

In einem weiteren Schritt wurde der Geschäftsführung der KL-Store172 Retail GmbH untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das schuldnerische Vermögen zu verfügen. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen. Dr. Gehde wurde umfassend ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und ein spezielles Insolvenzsonderkonto einzurichten, das – gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – der späteren Insolvenzmasse zugutekommen soll.

Die Schuldner der Schuldnerin, sogenannte Drittschuldner, wurden ausdrücklich angewiesen, ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Gesellschaft selbst wären rechtsunwirksam.

Darüber hinaus erhält der vorläufige Insolvenzverwalter Zugang zu den Geschäftsräumen einschließlich Nebenräumen des Unternehmens. Er ist berechtigt, dort Nachforschungen durchzuführen sowie Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Die KL-Store172 Retail GmbH ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Auch das Einholen von Informationen bei Dritten – Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten, ja sogar bei der Staatsanwaltschaft – wurde dem Insolvenzverwalter gestattet. Ebenso darf er Einsicht in Grundbücher nehmen, sofern diese für die Schuldnerin relevante Eintragungen enthalten.

Diese Anordnung bleibt wirksam bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sollte es zur formellen Verfahrenseröffnung kommen, so wird der veröffentlichte Beschluss spätestens sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens oder nach dessen rechtskräftiger Einstellung gelöscht.

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich, wenngleich dringend zu empfehlen.

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt im elektronischen Informationssystem unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und dient zugleich als Nachweis der Zustellung gegenüber allen Beteiligten.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Charlottenburg eine wichtige Etappe zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Stabilisierung der Unternehmenslage der KL-Store172 Retail GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich ein Regelinsolvenzverfahren anschließt oder andere Lösungen in Betracht gezogen werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Beginn des Insolvenzverfahrens über die Green Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG – Amtsgericht Leipzig ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Next Post

Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren gegen Jaffé-Engineering UG