Az.: 503 IN 110/25
Am 30. Mai 2025 um 10:25 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der JCM Digital Solutions GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Kaistraße 4A, 40221 Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 92779 eingetragen. Sie wird durch die Geschäftsführer Devid Nils Joch und Leon Clemens Peter Conrady vertreten.
Mit dieser Entscheidung wird das schuldnerische Vermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung gesichert. Die Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Verhinderung nachteiliger Vermögensverschiebungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, bestellt.
Wesentliche Anordnungen im Überblick:
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Zustimmungsvorbehalt:
Ab sofort sind alle Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). -
Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Den Drittschuldnern wird ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Zwangsvollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser vorläufigen Maßnahme beginnt die geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation der JCM Digital Solutions GmbH. Ziel ist es, zu klären, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob ggf. Sanierungsperspektiven bestehen.
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
Düsseldorf, den 30. Mai 2025