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WI Objektgesellschaft 130 GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Keine Mittel für ein Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 48/25 – Amtsgericht Stuttgart

Stuttgart, 13. Mai 2025 – Die WI Objektgesellschaft 130 GmbH, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, geführt von Geschäftsführer Dominik Sikler, hat einen folgenschweren Rückschlag im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Notlage hinnehmen müssen. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Christoph Simmat aus Stuttgart, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht einmal ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens – wie Gerichtsgebühren und Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. In einem solchen Fall schreibt § 26 der Insolvenzordnung die Abweisung des Antrags vor.

Diese Entscheidung bedeutet faktisch das Aus für die rechtlich geordnete Abwicklung der Gesellschaft. Ohne Insolvenzverfahren bleibt auch Gläubigern der Zugriff auf eine geregelte Vermögensverwertung verwehrt. Die Folge: Forderungen können nur noch im Wege der Einzelvollstreckung – soweit überhaupt noch durchsetzbar – verfolgt werden. In der Praxis laufen solche Forderungen häufig ins Leere.

Rechtsmittel sind möglich: Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart) einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung auf dem offiziellen Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen und muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Elektronische Einreichungen sind möglich, eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht. Es gelten besondere Anforderungen an die Signatur und den Übermittlungsweg, wie sie unter www.ejustice-bw.de beschrieben sind.

Mit der Abweisung mangels Masse ist der Versuch der WI Objektgesellschaft 130 GmbH gescheitert, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine geordnete Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme zu finden. Damit dürfte das Unternehmen nun endgültig vor dem wirtschaftlichen Aus stehen – ohne geregelte Abwicklung, ohne Gläubigerschutz, ohne Sanierungschance.

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