Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag gescheitert: Kein Verfahren gegen Immo VBV Besitz Verwaltungs UG mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 101 IN 434/25 – Amtsgericht Karlsruhe

Karlsruhe, 27. Mai 2025 – Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Karlsruhe hat den Insolvenzantrag der Immo VBV Besitz Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Am Storrenacker 1A, 76139 Karlsruhe, abgelehnt. Der Grund: mangelnde Masse. Der Beschluss wurde am 27. Mai 2025 erlassen und bedeutet de facto das Aus für jede geordnete Insolvenzabwicklung – schlicht, weil keine Mittel vorhanden sind, um selbst die Kosten des Verfahrens zu decken.

Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Jörg Jacoby, hatte beim Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Eine solche Maßnahme dient in der Regel der strukturierten Abwicklung überschuldeter Unternehmen – mit dem Ziel, Gläubiger anteilig zu befriedigen oder im besten Fall eine Sanierung einzuleiten.

Doch bereits die Prüfung der Vermögensverhältnisse durch das Gericht offenbarte: Nicht einmal die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Vergütung eines Insolvenzverwalters etc.) können aus dem Vermögen der Schuldnerin gedeckt werden. In solchen Fällen ist das Insolvenzgericht nach § 26 Insolvenzordnung verpflichtet, den Antrag mangels Masse abzuweisen.

Die Konsequenzen für die Gläubiger sind gravierend: Ihnen bleibt oft nur der Weg in die Individualvollstreckung – sofern sie noch greifbare Vermögensgegenstände oder Ansprüche ausfindig machen können. In vielen Fällen bedeutet die Abweisung mangels Masse jedoch den vollständigen Forderungsausfall.

Rechtsmittel möglich: Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder – sofern öffentlich bekannt gemacht – zwei Tage nach der Veröffentlichung im zentralen Insolvenzbekanntmachungsportal im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Karlsruhe (Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe) einzureichen oder zu Protokoll bei einer Geschäftsstelle abzugeben.

Die Ablehnung des Antrags stellt das endgültige Scheitern des Unternehmens im juristischen Sinne dar. Ohne ein förmliches Insolvenzverfahren bleibt eine geordnete Aufarbeitung der wirtschaftlichen Lage aus – der Geschäftsbetrieb ist de facto beendet, und die Gläubiger stehen mit leeren Händen da. Die Immo VBV Besitz Verwaltungs UG ist damit wirtschaftlich wie rechtlich am Ende.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt erneut vor Royals Fund – Neue Website royals-fund.io im Visier

Next Post

WI Objektgesellschaft 130 GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Keine Mittel für ein Verfahren