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Insolvenzantrag gegen N.A. Energy Consulting & Marketing GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 99 IN 7/24

Mit Beschluss vom 22. April 2025 hat das Amtsgericht Bonn den Insolvenzantrag eines Gläubigers gegen die N.A. Energy Consulting & Marketing GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Iltisweg 5, 53842 Troisdorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 4649 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Ali N. El Allam vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war am 4. Januar 2024 bei Gericht eingegangen und wurde durch einen Gläubiger gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit industriellen Ausrüstungsgegenständen, insbesondere für die Erdöl- und Erdgasindustrie.

Trotz eines möglicherweise gegebenen Eröffnungsgrundes – wie etwa Zahlungsunfähigkeit – hat das Gericht festgestellt, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Diese Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wonach ein Insolvenzantrag abzuweisen ist, wenn die zur Deckung der Kosten erforderliche Masse fehlt.

Für die Gläubiger bedeutet dies, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und somit kein rechtlicher Rahmen besteht, um Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Die Entscheidung ist ein Indiz dafür, dass bei der Schuldnerin keinerlei oder nur unbedeutende Vermögenswerte vorhanden sind.

Amtsgericht Bonn – 22. April 2025

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