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Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter im Verfahren der BEVO DE Alpha 1a GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 21/25 -4

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1a GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Hameln dem bereits bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter am 26. Mai 2025 zusätzliche Einzelermächtigungen erteilt. Diese Entscheidung ergänzt die zuvor am 21. März 2025 um 09:30 Uhr angeordnete vorläufige Verwaltung.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94297 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft in Hameln, vertreten.

Hintergrund der Erweiterung:

Im Regelfall dient die vorläufige Insolvenzverwaltung der Sicherung des schuldnerischen Vermögens und der Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit. Mit der jetzt ausgesprochenen Einzelermächtigung darf der vorläufige Insolvenzverwalter bestimmte, konkret benannte Maßnahmen im Namen und zum Wohl der Insolvenzmasse selbstständig durchführen. Dies kann beispielsweise die Einziehung von Forderungen, die Fortführung betrieblicher Verträge oder auch Maßnahmen zur Stilllegung betreffen – je nach Inhalt der gerichtlichen Ermächtigung.

Solche erweiterten Kompetenzen werden vom Gericht dann eingeräumt, wenn besonderer Handlungsbedarf besteht oder eine Gefährdung der Insolvenzmasse ohne rasches Eingreifen droht.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses mit den genauen Einzelermächtigungen kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln – 26. Mai 2025

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