Aktenzeichen: IN 589/25
Am 26. Mai 2025 um 11:30 Uhr hat das Amtsgericht Nürnberg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Da Hotelo Hotelservices UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme erfolgt zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubigerinteressen.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Fürther Straße 27, 90429 Nürnberg, ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 42799 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dakhel Ahmad (geb. Dakhel) vertreten. Die Gesellschaft ist im Bereich Hotelservices tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dominik Schmitt
Willy-Brandt-Platz 10
90402 Nürnberg
Telefon: +49 941 4639260, Telefax: +49 941 463 92 699, Email: dominik.schmitt@mhbk.de
Inhalt des Beschlusses:
-
Vorläufige Insolvenzverwaltung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO):
Das Gericht ordnet an, dass das Vermögen der Schuldnerin vorläufig unter Aufsicht gestellt wird, um weitere nachteilige Veränderungen zu verhindern. -
Verfügungsbeschränkung (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO):
Verfügungen der Schuldnerin – insbesondere über Konten, Forderungen oder Vermögensgegenstände – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. -
Einziehung von Außenständen:
Auch das Einziehen offener Forderungen fällt unter die Beschränkung und darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen.
Ziel der Maßnahme:
Die Anordnung dient der geordneten Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob eventuell eine Sanierung des Unternehmens denkbar ist. Bis zur endgültigen Entscheidung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht gestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Frist: Zwei Wochen
Einreichung bei:
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Die Frist beginnt mit:
-
der Verkündung der Entscheidung,
-
der Zustellung, oder
-
der öffentlichen Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
(wirksam zwei Tage nach Veröffentlichung, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Form:
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Nürnberg.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
-
die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung,
-
die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird,
-
die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten.
Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können elektronisch eingereicht werden (nicht per E-Mail!).
Zulässige Übermittlungswege:
-
mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder
-
signiert auf sicherem Übermittlungsweg (z. B. über das EGVP – Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach).
Weitere Informationen unter:
www.justiz.de
www.ejustice-bw.de
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 26. Mai 2025