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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die IVE-Ingenieure Planungs-GmbH angeordnet – Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte eingeleitet
Happy Pool Solution UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht ordnet umfassende Sicherungsmaßnahmen an

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die IVE-Ingenieure Planungs-GmbH angeordnet – Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 376/25

Am 26. Mai 2025 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Landshut im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IVE-Ingenieure Planungs-GmbH für Ver- und Entsorgungstechnik die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Siemensstraße 1 A, 84051 Essenbach, ist beim Amtsgericht Landshut unter HRB 10874 registriert und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Bruckner.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt Rechtsanwalt Gültekin Acar, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, Telefon 0871 9660700, Telefax 0871 96607189, E-Mail info@anwalt-acar.de.

Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst insbesondere auch die Einziehung offener Außenstände. Zudem wurde bestimmt, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich Arreste oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin untersagt sind, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Insolvenzmasse. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Eingang beim Amtsgericht Landshut fristgerecht erfolgt. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und erklären, dass gegen sie Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von der beschwerdeführenden Person oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Erforderlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg, beispielsweise über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden sich auf den Internetseiten www.justiz.de und www.ejustice-bw.de.

Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – 26. Mai 2025

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