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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei LUX AETERNA GmbH nach Abweisung des Antrags mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 84/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LUX AETERNA GmbH, mit Sitz in der Klopstockstraße 2, 27570 Bremerhaven, hat das Amtsgericht Bremerhaven am 24. Mai 2025 die am 10. Januar 2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 39546 HB eingetragene Gesellschaft wurde durch ihre Geschäftsführerin Anna Niedzwiecka mit Wohnsitz in Szczodrzykowo, Polen, vertreten.

Die Aufhebung erfolgte, nachdem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und somit keine Durchführung eines Insolvenzverfahrens möglich ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremerhaven – 24. Mai 2025

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