Aktenzeichen: 502 IN 103/25
Mit Beschluss vom 26. Mai 2025 um 14:41 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarke Energieversorgung DTV GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet und die vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90105 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Königsallee 33, 40212 Düsseldorf wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Alfred Theisen. Vertreten wird die Schuldnerin im Verfahren durch die Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB, Kaistraße 5, Düsseldorf.
Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen, bevor über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Kanzleisitz Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt. Ihm obliegt nun die zentrale Überwachung und Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft.
Anordnungen des Gerichts im Einzelnen:
-
Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit werden eigenmächtige Vermögensverschiebungen verhindert.
-
Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Verwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
-
Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den sogenannten Drittschuldnern – also Schuldnern der GmbH – ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Sicherung der Insolvenzmasse. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung oder Liquidation in Betracht kommt.
Amtsgericht Düsseldorf – 26. Mai 2025
Wir warten seit 2 Jahren auf unsere Anlage. Leider sind wir auf einem “ toten Pferd“ geritten. Geld für einen RA war aber immer da. Bei anderen Vorgängen heißt es Konkursverschleppung oder auch Betrug am Kunden. Danke, ich wüsste sonst mit dem Geld auch nicht wohin.