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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solarstrom Niederrhein GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 43 IN 20 25

Kleve, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarstrom Niederrhein GmbH, mit Sitz in der Daimlerstraße 13, 47574 Goch, am heutigen Tag um 11:55 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 18202 eingetragen und wird durch Herrn Carsten Otto, wohnhaft in Uedem, gesetzlich vertreten.

Die Solarstrom Niederrhein GmbH ist auf die Projektentwicklung und Installation von Solaranlagen sowie weiteren Technologien im Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve, bestellt. Mit dem heutigen Beschluss sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Darüber hinaus wurde angeordnet:

  • Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt. Diese dürfen künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

  • Bankguthaben und sonstige Forderungen der Solarstrom Niederrhein GmbH darf nur noch der vorläufige Verwalter einziehen. Auch eingehende Gelder sind von ihm entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungen jeglicher Art, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen das Unternehmen, sind untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und Gläubigerinteressen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung klären.

Amtsgericht Kleve, 15. Mai 2025

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