Aktenzeichen: 3611 IN 3002/25
Berlin, den 15. Mai 2025
In einem entscheidenden Schritt zur Wahrung der wirtschaftlichen Ordnung und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – heute weitreichende Maßnahmen gegen die Wohnländer Objekt 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in der Zimmerstraße 16, 10969 Berlin, angeordnet. Das Unternehmen, tätig im Handel mit Grundstücken, befindet sich derzeit im Verfahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Wohnländer Management GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Herr Nikolaus Ziegert ist. Eingetragen ist das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRA 7140.
Angesichts der drohenden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft hat das Gericht am 15. Mai 2025 um 15:00 Uhr auf Grundlage der §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) vorläufige Sicherungsmaßnahmen verfügt, um das noch vorhandene Vermögen zu sichern und einer ungesteuerten Auflösung entgegenzuwirken.
Maßgebliche Anordnungen des Gerichts:
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Vollstreckungsmaßnahmen untersagt:
Zwangsvollstreckungen sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt – ausgenommen hiervon sind unbewegliche Vermögenswerte. Bereits laufende Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt. -
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu schützen, indem er das Vermögen der Schuldnerin überwacht, sichert und erhält.Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters rechtswirksam. Dieser ist jedoch nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin tätig. Seine Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der finanziellen Lage sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
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Ermächtigungen und Pflichten des Insolvenzverwalters:
Der Verwalter ist autorisiert, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten und Forderungen sowie Zahlungseingänge der Schuldnerin zu verwalten. Kreditinstitute, die die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.Zudem ist es Drittschuldnern, also Schuldnern der Wohnländer Objekt 2 GmbH & Co. KG, ab sofort untersagt, Zahlungen direkt an diese zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
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Zugriffsrechte und Auskunftspflicht:
Der vorläufige Verwalter erhält das Recht, sämtliche Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu sichten und erforderliche Auskünfte von der Schuldnerin zu verlangen. Diese hat ihm uneingeschränkten Zugang zu allen für die Sicherung des Vermögens relevanten Dokumenten und Informationen zu gewähren. -
Veröffentlichung und Rechtsmittel:
Die Entscheidung wird öffentlich im elektronischen Informationssystem für Insolvenzbekanntmachungen bekannt gemacht und dort bis zu sechs Monate nach dem Abschluss des Verfahrens gespeichert.Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Ausblick:
Mit der heutigen Anordnung hat das Amtsgericht einen zentralen Schritt unternommen, um die bestehenden Vermögenswerte der Wohnländer Objekt 2 GmbH & Co. KG zu bewahren und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein für die Klärung, ob ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie die Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt werden können.
Die Entwicklung des Verfahrens bleibt mit Spannung zu beobachten. Sollte sich die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Schuldnerin bestätigen, steht eine tiefgreifende Restrukturierung oder Zerschlagung des Unternehmens bevor.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Charlottenburg.