Aktenzeichen 3 IN 68 25
Wetzlar, 15. Mai 2025 – Das Amtsgericht Wetzlar hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der TREND FASHION OUTLET GmbH die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist unter HRB 9274 im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen und hat ihren Sitz in der Krämerstraße 13, 35578 Wetzlar. Als Geschäftsführer ist Uwe Bernecker tätig.
Mit Beschluss vom 15. Mai 2025 um 12:00 Uhr wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle aus dem Unternehmen abfließen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven O. Krakow bestellt. Seine Kanzlei befindet sich ebenfalls in Wetzlar, Im Amtmann 15. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 06441 20431-0, per Fax 06441 20431-20 sowie per E-Mail an info@sbk-insolvenz.de. Weitere Informationen stellt die Kanzlei auf ihrer Website unter www.sbk-insolvenz.de bereit.
Der vorläufige Verwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der TREND FASHION OUTLET GmbH zu analysieren und Maßnahmen zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens zu ergreifen. Zudem dient seine Tätigkeit der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der vollständige Beschluss inklusive Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar – Insolvenzgericht – eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 15. Mai 2025