Aktenzeichen: 620 IN 1031/25
Duisburg, den 15. Mai 2025
Das Amtsgericht Duisburg – Insolvenzgericht hat am 15. Mai 2025 um 14:20 Uhr im laufenden Verfahren zur Insolvenzeröffnung das Vermögen der Medcare Property Projects GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Philosophenweg 31–33, 47051 Duisburg, ist unter HRB 37034 beim Amtsgericht Duisburg im Handelsregister eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dirk Grünhagen, wohnhaft in Wuppertal, gesetzlich vertreten.
Die Medcare Property Projects GmbH ist in der Immobilienbranche tätig – ein Sektor, der seit geraumer Zeit unter erhöhtem wirtschaftlichem Druck steht. Die nun getroffenen Maßnahmen dienen der Sicherung des verbliebenen Unternehmensvermögens sowie dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Anordnung des Gerichts:
Gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht folgende Anordnungen erlassen:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg, bestellt. Er wird fortan mit der Aufgabe betraut, die wirtschaftlichen Handlungen der Schuldnerin zu überwachen und deren Vermögenswerte zu sichern. -
Beschränkung der Verfügungsgewalt:
Die Verfügungsgewalt der Medcare Property Projects GmbH über ihr Vermögen ist eingeschränkt. Künftige Verfügungen sind nur noch dann rechtswirksam, wenn sie mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft alle Vermögensgegenstände, einschließlich etwaiger Immobiliengeschäfte. -
Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Drittschuldnern – also Schuldnern der Medcare Property Projects GmbH – wurde per Anordnung untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einziehungsbefugnis für den Verwalter:
Rechtsanwalt Dr. Henneke wurde zudem ausdrücklich ermächtigt, bestehende Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies soll sicherstellen, dass keine finanziellen Mittel ohne Kontrolle abfließen.
Bedeutung der Maßnahme:
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht einen wesentlichen Schritt in Richtung Sicherung der Insolvenzmasse vollzogen. Das Ziel ist es, potenzielle Vermögensverluste bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu verhindern. Gleichzeitig wird so die Grundlage für eine transparente und gerechte Verteilung an die Gläubiger geschaffen – sollte es zur regulären Insolvenzeröffnung kommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun zunächst prüfen, ob eine ausreichende Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren formell zu eröffnen. Die Schuldnerin selbst hat in dieser Phase weitreichende Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ausblick:
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Medcare Property Projects GmbH sein. Ob es gelingt, durch eine Sanierung, einen Verkauf von Vermögenswerten oder im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens eine Lösung herbeizuführen, liegt maßgeblich im Ergebnis der vorläufigen Prüfung und der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Duisburg.