Dark Mode Light Mode
N.A.L.T. Logistik GmbH mangels Masse abgewiesen
Vorläufige Insolvenzverwaltung über Shopping Performance Media GmbH angeordnet – Amtsgericht Augsburg sichert Vermögenswerte
Tödliche Messerattacke in Menden: Polizei sucht nach möglichen Mittätern

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Shopping Performance Media GmbH angeordnet – Amtsgericht Augsburg sichert Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 370/25

Am 12. Mai 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Shopping Performance Media GmbH angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 39361 beim Amtsgericht Augsburg eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Alexandra Mau vertreten.

Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. Grundlage ist § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, bestellt. Sie ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Verfügungssperre: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte – insbesondere auch das Einziehen von Außenständen – sind ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner (z. B. Kunden, Geschäftspartner) dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an die Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Gläubiger benachteiligt oder Unternehmenswerte entzogen werden, bevor über die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens entschieden ist.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab dem frühesten der folgenden Ereignisse:

  • Verkündung,

  • Zustellung,

  • oder öffentliche Bekanntmachung (z. B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist einzureichen bei:

Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

Die Einreichung ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts möglich. Für Berufsträger (z. B. Rechtsanwälte, Behörden, Notare) gilt die Pflicht zur elektronischen Einreichung mit qualifizierter Signatur oder sicherem Übermittlungsweg (z. B. EGVP), wie in der ERVV geregelt.

Amtsgericht Augsburg, 12. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

N.A.L.T. Logistik GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Tödliche Messerattacke in Menden: Polizei sucht nach möglichen Mittätern