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Insolvenzantrag gegen Zlibo asset management GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
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Insolvenzantrag gegen Zlibo asset management GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 396/24

Ein bemerkenswerter Schritt im Insolvenzverfahren der Zlibo asset management GmbH, mit Sitz in der Katzenbachstraße 21, 73447 Oberkochen, wurde am 12. Mai 2025 durch das Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht vollzogen. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführerin Elena Kokkinou und eingetragen beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 748152, war Gegenstand eines Insolvenzantrags einer Gläubigerin. Das Verfahren nimmt nun ein unerwartetes Ende.

Nach einer Phase, in der zum Schutz der potenziellen Insolvenzmasse bereits Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren – wie sie typischerweise dem Zweck dienen, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu sichern –, hat das Gericht diese Maßnahmen nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der zuvor am 11. Februar 2025 erlassene Beschluss verliert damit seine Gültigkeit.

Grund für die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist die gleichzeitig ergangene Entscheidung des Gerichts, den Insolvenzantrag selbst abzuweisen. Der wesentliche Punkt: Es fehlt an Masse. Die Schuldnerin verfügt laut gerichtlicher Prüfung nicht über genügend verwertbares Vermögen, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlt die wirtschaftliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung.

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleiben Gläubigerforderungen voraussichtlich ungedeckt, da kein gerichtliches Verfahren zur Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens erfolgt. Zugleich endet mit der Aufhebung der Maßnahmen jegliche Einschränkung der Verfügungsmacht der Geschäftsführung – allerdings vor dem Hintergrund, dass faktisch kein verwertbares Unternehmensvermögen mehr vorhanden ist.

Betroffene Gläubiger können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe, Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung im offiziellen Insolvenzportal. Eine einfache E-Mail genügt hierfür jedoch nicht; die Einreichung muss den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen.

Damit endet das Verfahren 4 IN 396/24 nicht mit einer Eröffnung, sondern mit der ernüchternden Feststellung der wirtschaftlichen Aussichtslosigkeit. Die Zlibo asset management GmbH verbleibt in einem Zustand, der rechtlich zwar nicht als insolvent gilt – faktisch jedoch keinen Handlungsspielraum mehr lässt.

Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025

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