Aktenzeichen: 36n IN 5666/24
Mit Beschluss vom 23. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der N.A.L.T. Logistik GmbH, mit Sitz in der Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurückgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 254664 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Anna Nagy vertreten.
Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) erfolgt die Abweisung eines Insolvenzantrags dann, wenn das Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die Mindestkosten des Verfahrens zu decken – dazu gehören insbesondere die Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters. Damit wurde kein Verfahren eröffnet und es erfolgt auch keine Verwertung des Vermögens oder Verteilung an Gläubiger.
Diese Entscheidung bedeutet für die Gläubiger, dass keine Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erwarten ist, da keine verwertbare Insolvenzmasse vorhanden ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO (etwa auf www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Sie muss unterzeichnet und begründet werden und den Beschluss sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten.
Professionelle Verfahrensbeteiligte (z. B. Rechtsanwälte, Behörden, Notare) sind verpflichtet, die Beschwerde als elektronisches Dokument über einen sicheren Übermittlungsweg oder mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen (z. B. über EGVP).
Amtsgericht Charlottenburg, 23. April 2025