Die DorBo TS56 GmbH mit Sitz in Erfurt ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Erfurt hat den Eigenantrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 7. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 171 IN 136/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRB 514899 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird c/o fitis GmbH, Wenigemarkt 20 in 99084 Erfurt angegeben. Vertreten wird die DorBo TS56 GmbH durch den Geschäftsführer Jens Bode. Im Insolvenzantragsverfahren wurde die Gesellschaft von DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB vertreten.
Bei der DorBo TS56 GmbH handelt es sich nach ihrem Unternehmensgegenstand um eine Immobilien und Beteiligungsgesellschaft mit einem konkreten Immobilienprojekt in Erfurt. Ein wesentlicher Geschäftszweck besteht im Erwerb, in der Planung, Bebauung, Vermietung und Veräußerung des Grundstücks in der Thälmannstraße 56 in Erfurt einschließlich der dort befindlichen beziehungsweise vorgesehenen Gebäude und Aufbauten.
Bereits die Firmenbezeichnung TS56 dürfte dabei einen Bezug zu dem im Unternehmensgegenstand ausdrücklich genannten Standort Thälmannstraße 56 erkennen lassen. Im Mittelpunkt der Gesellschaft steht damit ein konkret bezeichnetes Erfurter Immobilienprojekt. Der Geschäftszweck umfasst praktisch den gesamten wirtschaftlichen Lebenszyklus dieser Immobilie von Erwerb und Projektplanung über die Bebauung bis zur Vermietung oder späteren Veräußerung.
Der Unternehmensgegenstand geht jedoch über dieses einzelne Immobilienprojekt hinaus. Die DorBo TS56 GmbH darf außerdem Beteiligungen aller Art erwerben, halten, verwalten und verwerten. Hinzu kommt die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist damit nicht nur als Immobilienprojektgesellschaft, sondern nach ihrem Geschäftszweck zugleich als Beteiligungs und Vermögensverwaltungsgesellschaft einzuordnen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der DorBo TS56 GmbH selbst gestellt. Das Unternehmen beantragte damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen kam das Amtsgericht Erfurt jedoch zu dem Ergebnis, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und die erforderliche Kostendeckung nicht anderweitig sichergestellt ist. Es handelt sich deshalb gerade nicht um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse durch einen Insolvenzverwalter.
Die Entscheidung ist insbesondere vor dem Hintergrund des Unternehmensgegenstandes bemerkenswert. Dieser sieht ausdrücklich den Erwerb, die Bebauung, Vermietung und Veräußerung eines konkreten Grundstücks in der Thälmannstraße 56 in Erfurt sowie das Halten und Verwerten von Beteiligungen vor. Welche Vermögenswerte oder Beteiligungen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags tatsächlich noch vorhanden waren und in welchem Stadium sich das Immobilienprojekt befand, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht entnehmen.
Ebenso enthält der veröffentlichte Beschluss keine Angaben dazu, welche wirtschaftlichen Entwicklungen zu dem Insolvenzantrag geführt haben. Fest steht lediglich, dass die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen fehlender ausreichender Masse nicht gegeben waren.
Für eine GmbH ist eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse von erheblicher gesellschaftsrechtlicher Bedeutung. Sie führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft und kann entsprechende Eintragungen im Handelsregister nach sich ziehen.
Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren für die auf Immobilienentwicklung, Beteiligungen und Vermögensverwaltung ausgerichtete DorBo TS56 GmbH ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der Eigenantrag wurde vom Amtsgericht Erfurt mit Beschluss vom 7. August 2026 unter dem Aktenzeichen 171 IN 136/26 mangels Masse abgewiesen.