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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Beetgold GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 157/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beetgold GmbH, mit Sitz in der Heinrichsdamm 27a, 96047 Bamberg, hat das Amtsgericht Bamberg am 12. Mai 2025 um 14:15 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 11683 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Büse Friedrich Josef. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Kanzlei Raab & Kollegen, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Ernst bestellt, tätig bei der DMP Solutions, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse gesichert bleibt und keine weiteren Nachteile für Gläubiger entstehen.

Anordnung der Maßnahmen im Einzelnen:

  • Verfügungssperre: Die Beetgold GmbH darf über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).

  • Einziehung von Vermögenswerten: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bank- und Kassenguthaben sowie Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten. Auch bereits abgetretene Forderungen dürfen nicht von Gläubigern verwertet werden; ihre Einziehung obliegt nun dem Verwalter (§ 21 Abs. 3 Nr. 5 InsO).

  • Zwangsvollstreckung untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind bis auf Weiteres untersagt bzw. eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 InsO).

  • Ermittlungs- und Einsichtsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Bücher und Unterlagen einsehen und alle notwendigen Auskünfte verlangen (§ 22 Abs. 3 InsO).

  • Zustellungen: Er ist außerdem mit der Durchführung bestimmter gerichtlicher Zustellungen im Verfahren beauftragt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO). Öffentliche Bekanntmachungen werden weiterhin direkt vom Insolvenzgericht vorgenommen.

Rechtsbehelfsmöglichkeit

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO). Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bamberg (Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg) einzureichen oder dort zur Niederschrift zu erklären. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, muss jedoch den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprechen – eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Mit dieser Entscheidung ist die Beetgold GmbH in ein entscheidendes Stadium eingetreten. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz des Unternehmensvermögens und schafft die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrens­eröffnung – oder für alternative Wege der Sanierung und Fortführung.

Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 12. Mai 2025

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