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Insolvenzantrag gegen ISI Transport GmbH mangels Masse abgewiesen – Verfahren endet ohne Eröffnung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 91/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ISI Transport GmbH, mit Sitz in der Wiesenstraße 8, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, hat das Amtsgericht Zweibrücken am 13. Mai 2025 das Verfahren eingestellt. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Ismail Düzgün, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRB 30519 eingetragen.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen schreibt die Insolvenzordnung in § 26 Abs. 1 InsO die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse vor. Ein reguläres Insolvenzverfahren kommt somit nicht zustande.

Mit dieser Entscheidung sind auch die vorläufigen Maßnahmen, die möglicherweise zuvor zum Schutz der Insolvenzmasse ergriffen wurden, außer Kraft gesetzt. Dazu zählen unter anderem die Verfügungsbeschränkungen der Geschäftsführung sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Maßnahmen gelten nach der Entscheidung des Gerichts vom selben Tag als aufgehoben.

Für die Gläubiger der ISI Transport GmbH bedeutet diese Abweisung eine erhebliche Einschränkung ihrer Möglichkeiten: Mangels einer geordneten Insolvenzmasse steht ihnen kein Verfahren zur Verfügung, um ihre Forderungen im Rahmen einer Quote geltend zu machen. Die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft scheint vollständig aufgebraucht zu sein.

Amtsgericht Zweibrücken – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 13. Mai 2025

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