Die Acton Group GmbH mit Sitz in Hagen ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Hagen hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 10. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 103 IN 111/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Bandstahlstraße 1 in 58093 Hagen und wird durch den Geschäftsführer Jan Niklas Krämer vertreten.
Bei dem Insolvenzantrag handelte es sich um einen Eigenantrag der Acton Group GmbH. Die Gesellschaft beantragte am 12. Juni 2026 selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Der Antrag ging noch am selben Tag beim Amtsgericht Hagen ein. Nach der anschließenden Prüfung entschied das Insolvenzgericht am 10. August 2026, das Verfahren nicht zu eröffnen.
Die Acton Group GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand insbesondere im internationalen Warenhandel und Großhandel tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der Import, Export und Großhandel mit Waren aller Art, wobei ausdrücklich Haushaltswaren und technische Artikel als Schwerpunkte genannt werden.
Damit ist der Geschäftszweck vergleichsweise breit angelegt. Die Gesellschaft kann Waren auf internationalen Märkten beschaffen, diese importieren oder exportieren und im Großhandel vertreiben. Einen besonderen Schwerpunkt bilden nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand Produkte für den Haushalt sowie technische Artikel.
Zum Gesellschaftszweck gehört darüber hinaus die Durchführung sämtlicher Rechtsgeschäfte, die für die Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind. Damit sollte der Gesellschaft ein entsprechend weiter unternehmerischer Handlungsspielraum für ihre Handelsaktivitäten ermöglicht werden.
Zu einem regulären Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acton Group GmbH kommt es nach der Entscheidung des Amtsgerichts Hagen jedoch nicht. Der Eigenantrag wurde ausdrücklich mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und die erforderliche Kostendeckung nicht anderweitig sichergestellt ist. Gerade deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Entscheidung ist von einer klassischen Insolvenzeröffnung zu unterscheiden. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der im Rahmen eines eröffneten Verfahrens die Insolvenzmasse verwertet und anschließend nach den gesetzlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt.
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zudem erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen führt eine solche Entscheidung grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Die weitere Abwicklung richtet sich anschließend nach den hierfür geltenden Vorschriften.
Für die im Import, Export und Großhandel tätige Acton Group GmbH aus Hagen endet das Insolvenzeröffnungsverfahren damit ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag wurde vom Amtsgericht Hagen mit Beschluss vom 10. August 2026 unter dem Aktenzeichen 103 IN 111/26 mangels Masse abgewiesen.