Aktenzeichen: 61 IN 25/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DZZ GmbH, mit Sitz Im Witzgarten 18, 66399 Mandelbachtal, hat das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach am 9. Mai 2025 um 11:37 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18758 eingetragene Gesellschaft ist im Bereich Dachdeckerei und Zimmerei tätig und wird durch Geschäftsführer Christian Zimmermann vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kanzleisitz Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken, bestellt. Mit dem Beschluss erhält sie die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin.
Wesentliche Inhalte der gerichtlichen Verfügung:
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Verfügungsverbot: Die DZZ GmbH darf ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen. Dies umfasst ausdrücklich auch den Einzug von Bankguthaben und Forderungen.
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Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Alle Schuldner der DZZ GmbH (sogenannte Drittschuldner) sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Leistungen an das Unternehmen selbst sind ab sofort unwirksam.
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Zwangsvollstreckungsschutz: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind untersagt – ausgenommen sind unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung übernimmt die vorläufige Verwalterin nicht nur die wirtschaftliche Kontrolle über das Unternehmen, sondern auch die Verantwortung für die Sicherung der Insolvenzmasse. Ziel ist es, den Fortgang des Unternehmens zu prüfen und eine mögliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens vorzubereiten.