Aktenzeichen: 43 IN 369/25
Am 09. Mai 2025 um 05:31 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der G&K-Bau GmbH, mit Sitz in der Ringstraße 5F, 32427 Minden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14960 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich durch Geschäftsführer Thomas Peter Glück vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von dem Bussche, Paulinenstraße 16, 32427 Minden, bestellt. Der Beschluss enthält mehrere zentrale Anordnungen zur Sicherung der Insolvenzmasse:
Kernaussagen des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung: Die G&K-Bau GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Damit wird das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt.
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Zahlungsverbot für Drittschuldner: Personen oder Unternehmen, die der G&K-Bau GmbH gegenüber Zahlungspflichten haben, dürfen ab sofort nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Dieser ist ermächtigt, sowohl Bankguthaben als auch andere Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Zwangsvollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen – sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Mit dieser Anordnung übernimmt der vorläufige Verwalter die wirtschaftliche Kontrolle über das Unternehmen, um dessen Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für die mögliche Eröffnung eines Hauptverfahrens zu prüfen.