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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Göding + Partner Deutschland GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 391/25

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 09. Mai 2025 um 11:40 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göding + Partner Deutschland GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz im Industriezentrum 23, 32139 Spenge ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16974 eingetragen und wird derzeit von Liquidator Theodor Christian Arns, wohnhaft in Lippstadt, geführt.

Das Unternehmen ist im Bereich Form-Kontur-Oberflächenbearbeitung tätig sowie in sämtlichen damit verbundenen und gesellschaftszweckfördernden Geschäften.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt.

Inhalt des Beschlusses:

  • Zustimmungsvorbehalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten, Forderungen und weitere Vermögenswerte.

  • Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner werden verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Verwalter zu erbringen.

  • Zwangsvollstreckungsschutz: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits laufende Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Mit dieser Anordnung ist der Geschäftsbetrieb der Göding + Partner Deutschland GmbH unter die Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt worden. Ziel ist es, das verbleibende Vermögen zu sichern und die Voraussetzungen für die mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen.

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