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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Heimat-WerkStadt GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 71 IN 95/25

Das Amtsgericht Pinneberg hat am 09. Mai 2025 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Heimat-WerkStadt GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Max-Weber-Straße 42 a, 25451 Quickborn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 8539 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt.

Kernelemente der Anordnung:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Außenstände: Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter diesen Zustimmungsvorbehalt.

  • Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse und der Schutz vor Vermögensverschiebungen oder Benachteiligungen einzelner Gläubiger, bevor über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Pinneberg – Außenstelle Schenefeld, Osterbrooksweg 42+44, 22869 Schenefeld,
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis.

Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, wenn es den gesetzlichen Anforderungen genügt (§ 130a ZPO i.V.m. ERVV).

Mit dieser Maßnahme befindet sich die Heimat-WerkStadt GmbH & Co. KG nun unter vorläufiger Kontrolle eines gerichtlich bestellten Verwalters – ein entscheidender Schritt zur möglichen Sanierung oder geordneten Abwicklung.

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