Dark Mode Light Mode

Schutzschirmverfahren für Humatrix AG eingeleitet – vorläufiger Sachwalter bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 411/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Humatrix Aktiengesellschaft, Reißstraße 1a, 64319 Pfungstadt, hat das Amtsgericht Darmstadt am 08. Mai 2025 die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270a InsO getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 92367 eingetragen.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, bestellt.

Inhalt der gerichtlichen Anordnung:

  • Die Humatrix AG bleibt verfügungsberechtigt über ihr Vermögen, darf dieses aber nur unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter verwalten.

  • Dies entspricht einem sogenannten Schutzschirmverfahren, das darauf abzielt, der Schuldnerin unter gerichtlicher Kontrolle Sanierungsmaßnahmen in Eigenverwaltung zu ermöglichen.

  • Der Sachwalter übernimmt dabei die Aufgabe der Überwachung und Prüfung, ohne selbst die aktive Verwaltung zu führen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt bereit.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Bestellung des vorläufigen Sachwalters kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – ausschließlich, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 gerügt wird.

Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzureichen oder zur Niederschrift einer Geschäftsstelle zu erklären. Eine Begründung ist empfohlen.

Mit dieser Maßnahme tritt die Humatrix AG in ein gerichtlich überwachtes Sanierungsverfahren ein, das ihr unter Aufsicht eines Sachwalters den Fortbestand ermöglichen soll.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

SPKED Smart Balance 2024: ESG-Mischfonds mit ausgewogener Struktur, starker Diversifikation – aber ohne nachhaltige Investitionen im engeren Sinn

Next Post

Smartphone-Zeitwende: Telefonieren verliert – Sofortnachrichten boomen