Das Amtsgericht Münster hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 72 IN 17/25 den Insolvenzantrag der Jass World Immobilien UG (haftungsbeschränkt) i.L. mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 27. März 2025 eingegangen und stammte vom 24. März 2025.
Die Gesellschaft mit Sitz im Mühlenweg 20, 48324 Sendenhorst, wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17582 geführt und war bereits in Liquidation. Gesetzlich vertreten wurde die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Herrn Deniz Simsek.
Das Unternehmen war im Bereich der Vermarktung und Vermittlung von Immobilien sowie im Grundstücks- und Verwaltungsmanagement tätig. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts vom 6. Mai 2025 steht fest: Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht möglich, da keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken – ein klarer Hinweis auf eine tiefgreifende wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit.
Die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO bedeutet, dass keine ordentliche insolvenzrechtliche Abwicklung mehr erfolgen kann. Gläubiger müssen damit rechnen, keine Rückflüsse auf ihre Forderungen zu erhalten, da die verbliebenen Mittel nicht einmal ausreichen, um einen Insolvenzverwalter zu finanzieren.
Für die Jass World Immobilien UG i.L. markiert dieser Schritt das endgültige Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Die Löschung aus dem Handelsregister wird voraussichtlich zeitnah folgen – ein weiterer Fall, in dem ein kleines Unternehmen den wirtschaftlichen Herausforderungen nicht mehr standhalten konnte.