Geschäfts-Nr.: 9 IN 278/25
Darmstadt, 6. Mai 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blackrock Real Estate GmbH, Kasinostraße 2, 64293 Darmstadt, hat das Amtsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 278/25 am 6. Mai 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 91515 eingetragen und wird vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Murat Karakaya, wohnhaft in Darmstadt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens in dieser kritischen Phase zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt jeder Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen – einschließlich der Einziehung von Forderungen – der Kontrolle durch den Verwalter. Auch Zahlungen an die Gesellschaft durch Drittschuldner sind untersagt, es sei denn, sie erfolgen mit dessen Zustimmung.
Zur Verwaltung eingehender Gelder wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ausdrücklich zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos ermächtigt, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gemäß dem Urteil vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entsprechen muss.
Darüber hinaus wurden sämtliche Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkte Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen. Gegebenenfalls sind auch Abschriften relevanter Unterlagen zu fertigen. Der Verwalter erhält damit vollen Zugang zu allen Informationen, die auch gegenüber dem Schuldner selbst offenzulegen wären.
Die Entscheidung markiert den Beginn einer vorläufigen Sanierungs- und Prüfungsphase. Ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet oder alternative Wege zur Sanierung gefunden werden, hängt nun maßgeblich von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Für die Blackrock Real Estate GmbH, deren Geschäft auf der Vermittlung, Verwaltung oder Entwicklung von Immobilien beruhte, beginnt damit eine entscheidende Phase der Neuorientierung unter insolvenzrechtlicher Kontrolle.