Aktenzeichen: 3609 IN 2774/25
Berlin, 6. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 3609 IN 2774/25 im Verfahren über den Insolvenzantrag der MFA Gastronomie GmbH, Krausenstraße 11, 10117 Berlin, erste Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 126571 eingetragen und wird von Geschäftsführer Giuseppe Aiello vertreten.
Das Unternehmen ist im Bereich des Gastgewerbes tätig und hat am 6. Mai 2025 um 10:50 Uhr den Schritt in das Insolvenzverfahren eingeleitet. Zur Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern (§ 22 Abs. 1 InsO), nicht jedoch, die Geschäftsführung zu übernehmen. Er prüft auch, ob die Mittel der Gesellschaft ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen verfügen, insbesondere über Bankkonten und Außenstände. Der Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse zu eröffnen, Bankguthaben sowie Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt. Auch Drittschuldner – also etwaige Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen – wurden angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zur weiteren Aufklärung wurde Rechtsanwalt Rebholz außerdem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Aussichten für eine Fortführung des Betriebs bestehen. Zu diesem Zweck darf er die Geschäftsräume betreten, Einsicht in alle Unterlagen nehmen und die Herausgabe von Geschäftspapieren verlangen.
Mit diesen Maßnahmen beginnt für die MFA Gastronomie GmbH eine entscheidende Phase. Das weitere Vorgehen – Sanierung, Abwicklung oder ein geregeltes Insolvenzverfahren – wird nun maßgeblich vom Ergebnis der Prüfung durch den vorläufigen Verwalter abhängen.