Aktenzeichen: 109 IN 61/25
Hagen, 6. Mai 2025 – Das Amtsgericht Hagen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AVION Europa GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Profilstraße 6–8, 58093 Hagen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme wurde am 6. Mai 2025 um 13:05 Uhr unter dem Aktenzeichen 109 IN 61/25 erlassen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3499 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Heat Alliance GmbH, Warmbüchenstraße 15, 30159 Hannover, welche wiederum im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 210638 geführt ist. Die Heat Alliance GmbH wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Sebastian Köchling und Herrn Roland Caminades.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen, bestellt. Ihm obliegt nun die Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin in der vorläufigen Verfahrensphase.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO wurde angeordnet, dass Verfügungen über das Vermögen der AVION Europa GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt jede finanzielle oder rechtliche Handlung der Gesellschaft der vorherigen Genehmigung durch den Verwalter.
Zudem wurde Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten, sofern diese nicht mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen. Dieser ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und über eingehende Gelder zu verfügen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur weiteren Stabilisierung der Vermögenslage wurden außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine entscheidende Phase, in der geprüft wird, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Die AVION Europa GmbH & Co. KG, deren Tätigkeit vermutlich im industriellen oder technologischen Bereich angesiedelt ist, sieht sich nun unter insolvenzrechtlicher Kontrolle – ein Schritt, der für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitende mit Spannung und Ungewissheit verbunden ist.