Aktenzeichen: 3610 IN 1494/25
Berlin, 6. Mai 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GEM Trust GmbH & Co. KG, Stettiner Straße 37, 13357 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3610 IN 1494/25 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) aufgehoben. Vorausgegangen war die Erledigterklärung der Hauptsache durch die antragstellende Gläubigerin, was einer Rücknahme des Insolvenzantrags gleichkommt.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 61746 eingetragen. Sie wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bilbau Verwaltung GmbH, deren Geschäftsführer Mahmut Halis Bilici die rechtliche Vertretung ausübt.
Mit dem heutigen Beschluss hebt das Insolvenzgericht die am 25. April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese hatten dem Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gedient, solange das Verfahren noch anhängig war. Dazu konnten unter anderem Verfügungsbeschränkungen und die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören – Maßnahmen, die nun nicht mehr erforderlich sind.
Die Rücknahme der Hauptsache durch die Gläubigerin lässt vermuten, dass die der Antragstellung zugrunde liegende Forderung auf andere Weise erledigt wurde – etwa durch Zahlung, Einigung oder Rücknahme aus strategischen Gründen. Für die GEM Trust GmbH & Co. KG ist dies vorerst eine Entlastung: Das Unternehmen bleibt von einem Insolvenzverfahren verschont, zumindest in diesem Verfahrensabschnitt.
Ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten damit dauerhaft überwunden sind oder ob es sich lediglich um einen vorläufigen Aufschub handelt, bleibt offen. Für Gläubiger, Partner und Mitarbeiter bedeutet der Beschluss zunächst einmal Stabilität – jedoch mit der Unsicherheit, ob nicht in Zukunft weitere Verfahren folgen könnten.