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LMP Immobilien GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 88/25

Rottweil, 6. Mai 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LMP Immobilien GmbH, mit Sitz in Himmelreich 4–6, 78554 Aldingen, hat das Amtsgericht Rottweil unter dem Aktenzeichen 2 IN 88/25 am 5. Mai 2025 um 09:00 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 775733 eingetragene Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Michael Loga und Peter Loga vertreten. Antragstellerin ist die Schuldnerin selbst, vertreten durch die Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Biberach.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christiane Marx, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Sie prüft außerdem, ob das Vermögen der LMP Immobilien GmbH ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Zudem dürfen Bankkonten und offene Forderungen nicht mehr durch die Schuldnerin selbst verwaltet werden; diese Befugnis geht vollständig auf die vorläufige Verwalterin über.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurde sie ausdrücklich ermächtigt, Insolvenzsonderkonten gemäß der BGH-Rechtsprechung (Urteile vom 07.02.2019 und 24.01.2019) einzurichten und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, ihr umfassende Auskünfte zu erteilen.

Auch Drittschuldner – das heißt Schuldner der Schuldnerin – dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde darüber hinaus beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Gesellschaft fortgeführt werden kann.

Mit diesem Schritt beginnt für die LMP Immobilien GmbH eine entscheidende Phase der insolvenzrechtlichen Prüfung. Ob es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder eine Sanierung möglich ist, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bedeutet die aktuelle Lage eine Zeit der Unsicherheit – aber auch die Chance auf einen geordneten Neuanfang unter Aufsicht.

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