Aktenzeichen: 67g IN 74/25
Hamburg, 5. Mai 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren über das Vermögen der PaHaCon GmbH & Co. KG unter dem Aktenzeichen 67g IN 74/25 die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Maßnahme erfolgte am 5. Mai 2025 um 12:07 Uhr, mit dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Die in der Überseeallee 10, 20457 Hamburg ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 115675 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die PaHaCon Verwaltungs-GmbH, eingetragen unter HRB 125931, deren Geschäftsführer Herr Jörg Pape ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns, Trostbrücke 1, 20457 Hamburg, bestellt. Er übernimmt fortan die Aufsicht über sämtliche Vermögensdispositionen der Schuldnerin. Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der PaHaCon GmbH & Co. KG sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zudem wurde Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsanwalt Pieperjohanns ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und über eingehende Gelder zu verfügen. Diese Regelung dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse.
Des Weiteren wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen, untersagt – mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit der gerichtlichen Anordnung ist die PaHaCon GmbH & Co. KG unter insolvenzrechtliche Kontrolle gestellt. Ziel ist es nun, in der bevorstehenden Prüfungsphase zu klären, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist. Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters wird dabei von zentraler Bedeutung sein.