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GEP GmbH i.L.: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen – keine Abwicklung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 5504/24

Mit Beschluss vom 30. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GEP GmbH i.L. (in Liquidation), ansässig in der Waghäuseler Straße 10 E, 10715 Berlin, mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Liquidator Andreas Wille, ist unter der Handelsregisternummer HRB 150516 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Formelles Ende ohne tatsächliches Verfahren

Die Ablehnung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet: Die Schuldnerin verfügt über kein pfändbares Vermögen mehr, das ausreichen würde, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere die Vergütung des Insolvenzverwalters – zu decken. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer juristisch geregelten Abwicklung.

Für Gläubiger ein endgültiger Verlust

Für die Gläubiger der GEP GmbH i.L. hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen:

  • Es erfolgt keine Prüfung der Forderungen,

  • keine Verwertung möglicher Aktiva,

  • keine Quotenverteilung,

  • und keine Einsichtnahme in Bücher oder Geschäftsverlauf durch einen Insolvenzverwalter.

Forderungen müssten auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden – was angesichts der Vermögenslage de facto aussichtslos ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist formgerecht einzureichen und zu unterzeichnen.

Fazit: Stillstand statt Verfahren – ein häufiger Abschluss 2025

Die Abweisung mangels Masse ist mittlerweile ein häufiges Ergebnis in deutschen Insolvenzverfahren – besonders bei kleinen Unternehmen oder bereits liquidierten Gesellschaften. Die GEP GmbH i.L. reiht sich damit in die lange Liste von Gesellschaften ein, die wirtschaftlich und formalrechtlich abgewickelt sind – ohne Gläubigerbefriedigung oder öffentliches Verfahren.

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