Aktenzeichen: 50 IN 8/25
Mit Beschluss vom 02. Mai 2025, 13:24 Uhr, hat das Amtsgericht Hildesheim – Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FTS Innovations GmbH, mit Sitz in Lerchenkamp 52c, 31137 Hildesheim, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hildesheim unter HRB 205623 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Frank Meyer und Thomas Bertram vertreten.
Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft bedürfen ab sofort seiner Zustimmung. Zudem ist die Einziehung von Außenständen ohne seine Zustimmung untersagt. Die Schuldner der FTS Innovations GmbH sind verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel: Sicherung des Schuldnervermögens
Die Anordnung nach §§ 21, 22 InsO hat zum Ziel, das vorhandene Vermögen zu sichern, bis über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Verwalter hat zu prüfen, ob eine Verfahrenseröffnung überhaupt möglich und wirtschaftlich tragfähig ist.
Rechtsmittel möglich
Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung und gilt für die Schuldnerin sowie potenziell betroffene Gläubiger – insbesondere bei Fragen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO.
Fazit: Vorläufige Kontrolle als erste Sanierungshürde
Die FTS Innovations GmbH – deren genaue Geschäftstätigkeit öffentlich bislang nicht näher bekannt ist – muss sich nun einer kritischen Prüfung unterziehen. Die nächsten Wochen entscheiden, ob das Unternehmen regulär in ein Insolvenzverfahren überführt wird oder ob alternative Wege zur Abwicklung oder Sanierung gefunden werden.