Aktenzeichen: 36h IN 8655/24
Mit Beschluss vom 01. Mai 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Eigenantrag der HH2E Werk Arneburg GmbH, Gebäude H, Flughafen Tegel 1, 13405 Berlin, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 31316 eingetragen und wurde von den Geschäftsführern Hanno Balzer und Tobias Mathur vertreten.
Wirtschaftlicher Hintergrund
Die HH2E Werk Arneburg GmbH war im Bereich Energiewirtschaft tätig – einer Branche, die derzeit von ambitionierten Umstrukturierungszielen, politischem Druck und Kapitalbedarf geprägt ist. Die Abweisung des Antrags nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet jedoch, dass nicht einmal ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken – etwa die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Auswirkungen für Gläubiger und Öffentlichkeit
Damit entfällt nicht nur die Möglichkeit einer geordneten Gläubigerbefriedigung, sondern auch die öffentliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.
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Kein Verfahrensstart, keine Forderungsprüfung
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Keine Verwertung oder Einsicht in Unternehmensakten
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Gläubiger gehen in der Regel vollständig leer aus
In der Praxis markiert ein solcher Beschluss das stille Ende einer wirtschaftlichen Einheit, oft ohne jede Abwicklungsperspektive.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung ist eine sofortige Beschwerde möglich, die binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen ist. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Auch elektronische Einreichung ist zulässig – unter Beachtung der Formvorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.
Fazit: Kein Kapital für Energiewende-Vision – Projekt scheitert im Vorfeld
Trotz eines zukunftsträchtigen Geschäftsfelds und eines potenziell symbolträchtigen Firmensitzes auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel bleibt am Ende nur der formale Akt der Abweisung ohne Gläubigerschutz oder Aufarbeitung.