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Zukunft Bau UG i. L.: Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70k IN 248/24

Mit Beschluss vom 02. Mai 2025 hat das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zukunft Bau UG (haftungsbeschränkt) i. L., Glescher Weg 3 A, 50181 Bedburg, mangels Masse abgewiesen. Die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wurde durch Liquidator Kevin Renato Astone vertreten.

Formelle Liquidation – wirtschaftlich bedeutungslos

Der Gläubigerantrag vom 30. April 2024, eingegangen beim Gericht am 6. August 2024, zielte auf eine reguläre Insolvenzabwicklung. Die Entscheidung nach § 26 InsO zeigt jedoch: Es fehlen ausreichende Mittel selbst zur Deckung der Verfahrenskosten. Damit wird kein Verfahren eröffnet, und der wirtschaftliche Schlusspunkt unter das Unternehmen ist endgültig gesetzt – ohne geordnete Verwertung oder Gläubigerprüfung.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die Abweisung bedeutet für Gläubiger de facto den Verlust ihrer offenen Forderungen, da keine Masse vorhanden ist, aus der Ansprüche bedient werden könnten. Auch eine Einsicht in Vermögenslage, Geschäftsunterlagen oder ein Insolvenzplanverfahren bleibt ihnen verwehrt.

Fazit: Kein Kapital – keine Perspektive – keine Insolvenzabwicklung

Die Zukunft Bau UG i. L. reiht sich ein in die wachsende Zahl kleiner Unternehmen, die formell liquidiert werden, ohne dass es zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt. Damit endet das Kapitel „Zukunft Bau“ nicht mit einem Neustart – sondern im Stillstand.

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