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Tavolitalia GmbH – Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3613 IN 2437/25

Mit Beschluss vom 29. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tavolitalia GmbH, mit Sitz in der Fasanenstraße 15, 10623 Berlin, mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 207280 geführt und wird durch die Geschäftsführer Khamsat Djamaldaev und Gabriele Rückert-Djamaldaev vertreten.

Kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden

Die Entscheidung gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) bedeutet, dass die Schuldnerin nicht über genügend Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit unterbleibt nicht nur die Bestellung eines Insolvenzverwalters, sondern auch jede weitergehende Prüfung von Gläubigerforderungen oder wirtschaftlicher Restwerte.

Folgen für Gläubiger

Für Gläubiger hat die Abweisung schwerwiegende Auswirkungen:

  • Keine Einsicht in Unternehmensunterlagen

  • Keine geordnete Abwicklung oder Masseverwertung

  • Forderungsverluste sind in der Regel vollständig

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene können innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Auch eine elektronische Übermittlung ist unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zulässig.

Fazit: Ein stilles Ende für ein Unternehmen der Gastronomie oder Einrichtung?

Der Firmenname „Tavolitalia“ deutet auf eine Tätigkeit im Bereich italienischer Gastronomie oder Möbelhandel hin. Unabhängig vom Geschäftsmodell ist nun amtlich festgestellt: Kein Kapital, keine Insolvenz – und keine Befriedigung der Gläubiger.

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